Beschluss: Artikel 1
Version: "Ohne Würde"
1 | (1) Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller |
2 | staatlichen Gewalt. |
3 | |
4 | (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen |
5 | und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder |
6 | menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der |
7 | Gerechtigkeit in der Welt. |
8 | |
9 | (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, |
10 | vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar |
11 | geltendes Recht. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | (1) |
2 | und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. |
3 | |
4 | (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen |
5 | und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder |
6 | menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der |
7 | Gerechtigkeit in der Welt. |
8 | |
9 | (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, |
10 | vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar |
11 | geltendes Recht. |
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Vorschlag
Gottesbezug aus Artikel 56 (Amtseid) entfernen
Obwohl unser Staat sich selbst als weitgehend sekulär versteht werden religiösen Themen sowie der Kirche im Grundgesetz an verschiedener Stelle Rechnung getragen. In einer Deutschen Verfassung haben solche Andeutungen jedoch keinen Platz, sie sollten entfernt werden.